GB 2019

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Über- wachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse. Dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prü- fung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in den turnusgemäßen Sit- zungen über die wesentlichen Geschäftsvorfälle der Bank. Die Themenschwerpunkte der Sitzungen bilden grundsätzliche Fragen zur Geschäftspolitik, das Kredit- und Eigenanlagengeschäft, die Vermö- gens- und Ertragslage sowie die Risikosituation der Bank. Darüber hinaus standen der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellver- treter in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 22 der Satzung aus seiner Mitte unverändert Ausschüsse eingerichtet. Es bestehen ein Kredit-, ein Prüfungs-, ein Bau- und ein Personalausschuss. Aus den Sitzungen der Ausschüsse ist dem Gesamtaufsichtsrat berichtet worden. Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung in seiner Gesamtheit über ausreichende Branchen- und Sachkenntnisse sowie über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Rahmen der Selbst- bewertung gemäß § 25d Abs. 11 S. 2 Nr. 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenskonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden somit erfüllt. Der vorliegende Jahresabschluss 2019 mit Lagebericht wurde vom Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. ge- prüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Wir haben uns als Aufsichtsorgan selbst davon überzeugt, dass der Jahresabschluss zutreffend aus der Buchführung und den Inventaren unserer Bank entwickelt worden ist. Den Bericht der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung und den Lagebericht haben wir entgegengenommen und kritisch geprüft. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbe- ziehung des Gewinnvortrags – entspricht den Vorschriften der Satzung. Ein Prüfungsschwerpunkt wurde durch den Aufsichtsratsvorsitzenden nicht gesetzt. Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung (§ 57 Abs. 4 GenG) mit den Prüfungsfeststel- lungen bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems intensiv befasst. Außerdem haben wir uns über Besonderheiten und ggf. aufgetretene Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung informiert; solche traten nicht auf. Im Ergebnis hat sich der Aufsichtsrat hinreichend von der ordnungsgemäßen Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses überzeugt und dazu beigetragen, dass die Rechnungslegung ordnungsgemäß ist. Infolge der durch die Corona-Pandemie bestehenden Einschränkungen wird der Aufsichtsrat, im Rahmen der gesetzlich einge- räumten Möglichkeiten, im Juni 2020 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 vornehmen. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr die Herren Manfred Dalheimer und Norbert Kaefer sowie Frau Ingrid Berg aus dem Aufsichtsrat aus. Bis auf die Herren Dalheimer und Kaefer, die die satzungsmäßige Altersgrenze erreicht haben, ist eine Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder zulässig. Frau Berg stellt sich für eine Wiederwahl zur Verfügung. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, den Führungskräften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank für die ge- leistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr aus. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitgliedern und Kunden für das der Genossenschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr entgegen- gebrachte Vertrauen. Simmern, im Mai 2020 Günter Heß | Aufsichtsratsvorsitzender BERICHT DES AUFSICHTSRATES 10 Günter Heß, Aufsichtsratsvorsitzender

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