GB 2017

29 Gewinn- und Verlustrechnung (Kurzfassung) Zinserträge 19.129.867 20.445.244 Zinsaufwendungen 2.136.672 2.694.492 Zinsüberschuss 16.993.195 17.750.752 Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften 335.429 318.969 Provisionserträge 6.939.338 6.092.580 Provisionsaufwendungen 590.505 570.578 Provisionsergebnis 6.348.833 5.522.002 Sonstige betriebliche Erträge 238.114 274.282 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 15.428.237 15.580.257 davon: a. Personalaufwand 10.422.527 10.629.553 b. andere Verwaltungsaufwendungen 5.005.710 4.950.704 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 779.980 781.888 Sonstige betriebliche Aufwendungen 384.934 1.070.864 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 1.510.641 869.408 Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0 0 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 5.811.779 5.563.588 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.602.633 2.335.000 Sonstige Steuern 19.099 39.099 Aufwendungen aus der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 1.000.000 1.000.000 Jahresüberschuss 2.190.047 2.189.489 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 3.388 310 Bilanzgewinn 2.193.435 2.189.799 31.12.2016 € 31.12.2017 € Die Daten des Jahresabschlusses sind in diesem Bericht in verkürzter Form dargestellt. Der vollständige, in der gesetzlich vorgeschriebenen Form aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2017 liegt zur Einsichtnahme unserer Mitglieder und Kunden in den Geschäftsräumen unserer Hauptstelle aus (Prof.-Bier-Str. 18, 34497 Korbach). Der Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 wurden vom Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. geprüft und voraussichtlich am 07.06.2018 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Einen Hinweis gemäß § 322 Abs. 3 Satz 2 HGB enthält der Be- stätigungsvermerk nicht. Die Offenlegung wird nach Feststellung der Vertreterversammlung im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen.

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