Mitgliedermagazin 1/2021

Das gibt es nur alle vier Jahre Und dieses Jahr im September ist es wieder soweit: Die Vertreterwahl steht an und alle Mitglieder, die ja auch zugleich Eigentümer der Bank sind, haben die Möglichkeit ihre Vertreter zu wählen. Daher werden im Spätsommer 2021 engagierte Kandida- ten aus dem Kreis der knapp 30.000 Mitglieder gesucht, die als Vertreter die Bankpolitik mitgestalten und die Rechte und Pflichten der Mitglieder in diesem Gremium wahrnehmen möchten. Dazu gehören u. a. die Feststel- lung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahres- überschusses, die Wahl des Aufsichtsrates, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Entscheidungen über Satzungsänderungen. Gleichzeitig stehen die Vertreter in regelmäßigem Dialog mit dem Vorstand. „Nur durch den regelmäßigen Aus- tausch mit unseren Vertretern können wir genauer her- ausfinden, welche Bedürfnisse unsere Kunden heute und morgen haben und unsere Produkte und Dienstleistun- gen im Interesse aller ausrichten“, betont Dr. Marco Kern. Jedes Mitglied der VR Bank Südliche Weinstraße-Was- gau eG kann sich als Kandidat zur Wahl der Vertreter aufstellen lassen. Daraufhin wird der Wahlausschuss eine Wahlliste mit über 300 Vertretern und Ersatzvertretern erstellen, die nachfolgend zusammen mit der Wahlord- nung im Herbst für eine bestimmte Zeit (Auslegungsfrist) in der Hauptstelle der Bank in Bad Bergzabern sowie online einsehbar sein wird. Jedes Mitglied kann daraufhin seine Stimme abgeben und hat somit die Möglichkeit, die Bankpolitik aktiv mitzugestalten. Glossar Vertreter Wird auf vier Jahre gewählt und kann nur eine natürliche Person sein, die Mitglied der Genossen- schaft ist. Vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber der Bank. Vertreterversammlung Gremium aus derzeit 277 gewählten Vertretern, das einmal im Jahr zusammenkommt. Beschließt wichtige Angelegenheiten der Bank. Stimmrecht Jeder Vertreter hat ein Stimmrecht und kann die- ses in der Vertreterversammlung ausüben. Ersatzvertreter Kein Stimmrecht. Bei „Wegfall“ eines Vertreters, rückt ein Ersatzvertreter gemäß eines bestimmten Modus nach. Vertreterwahl Findet alle vier Jahre statt. Für je 100 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen und insgesamt mindes- tens 5 Ersatzvertreter. Jedes Mitglied der Genos- senschaft ist wahlberechtigt. Satzung Hier sind u. a. die Regelungen zum Vertreteramt, zur Vertreterversammlung und zur Vertreterwahl festgelegt. 13

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